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Palm SDK-Lizenzvereinbarung (Version 071509)

LIZENZVEREINBARUNG FÜR DAS PALM SOFTWARE-ENTWICKLUNGSPAKET

Willkommen zum Software-Entwicklungsprogramm (dem „Programm“) von Palm, Inc. („Palm“). Durch die Teilnahme am Programm sind Sie berechtigt, das Palm webOS Mojo Software Development Kit („SDK“) und die zugehörige webOS-Entwickler-Website (die „Entwickler-Website“) zu nutzen. Bevor Sie („Sie“ oder „Entwickler“) auf das Material von Palm (unten definiert) zugreifen und/oder dieses Material nutzen, lesen Sie die unten aufgeführten Geschäftsbedingungen. Der Zugriff auf das Material von Palm und dessen Nutzung unterliegt den in dieser Lizenzvereinbarung für das Palm Software Development Kit (der „Vereinbarung“) dargelegten Bedingungen. Die Vereinbarung tritt zu dem Datum in Kraft, an dem Sie diese Bedingungen akzeptieren (das „Datum des Inkrafttretens“). Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche „Annehmen“. Falls Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, Material von Palm zu nutzen oder auf dieses Material zuzugreifen oder am Programm teilzunehmen. DURCH DIE NUTZUNG EINES BELIEBIGEN TEILS DES SDK, DER ENTWICKLER-WEBSITE ODER JEGLICHEN MATERIALS VON PALM ODER DURCH DEN ZUGRIFF AUF DAS SDK, DIE WEBSITE ODER DAS MATERIAL ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.

Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Auftragnehmer im Zusammenhang mit Arbeiten für ein bestimmtes Unternehmen oder eine juristische Person („Unternehmen“) am Programm teilnehmen oder auf Material von Palm zugreifen, erstreckt sich der Begriff „Entwickler“ sowohl auf Sie selbst als auch auf das betreffende Unternehmen. Darüber hinaus sichern Sie zu und gewährleisten Sie, dass Sie befugt sind, diese Vereinbarung im Namen dieses Unternehmens zu schließen und dass das Unternehmen Ihnen das Recht erteilt hat, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu akzeptieren.

Um die Informationen für die Entwickler noch weiter zu optimieren, ist Palm berechtigt, bestimmtes Material auf der Entwickler-Website zu ändern oder einzufügen sowie bestimmte Aspekte des Programms zu ändern oder einzufügen. Für diese Änderungen sind ggf. Änderungen an den Bedingungen dieser Vereinbarung erforderlich. Palm behält sich daher das Recht vor, die Bedingungen des Programms jederzeit je nach Bedarf zu ändern oder zu bearbeiten, entweder durch Bekanntgabe der neuen oder überarbeiteten Bedingungen auf der Entwickler-Website oder durch schriftliche Mitteilung dieser Bedingungen an Sie (auch per E-Mail). Falls Sie den neuen oder überarbeiteten Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, Ihre Teilnahme am Programm fortzusetzen, das Material von Palm zu nutzen oder darauf zuzugreifen. DURCH DIE TEILNAHME AM PROGRAMM ODER DIE NUTZUNG EINES BELIEBIGEN TEILS DER ENTWICKLER-WEBSITE ODER DES MATERIALS VON PALM ODER DER ZUGRIFF AUF DIE WEBSITE ODER DAS MATERIAL, NACHDEM PALM DIE NEUEN ODER ÜBERARBEITETEN BEDINGUNGEN BEKANNTGEGEBEN ODER IHNEN MITGETEILT HAT, ERKLÄREN SIE SICH MIT SÄMTLICHEN ÄNDERUNGEN AN DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.

1. Definitionen. Neben jeglichen Begriffen, die im Hauptteil dieser Vereinbarung definiert sind, haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
1.1 „API(s)“ bezeichnen jegliche Programmschnittstellen, die dem Entwickler im Material von Palm oder anderweitig von Palm zur Verfügung gestellt werden.
1.2 „Anwendung“ bezeichnet eine oder mehrere Software-Anwendungsprogramme, die der Entwickler unter Verwendung des Materials von Palm ausschließlich für den Gebrauch auf Geräten von Palm entwickelt; dazu gehören Fehlerkorrekturen, Updates, Upgrades und neue Versionen dieser Software-Anwendungsprogramme.
1.3 „Abgeleitete Werke“ bedeuten, dass ein Werk auf einem oder mehreren bereits bestehenden Werken beruht, z. B. Überarbeitungen, Änderungen, Übersetzungen, Kürzungen, Verdichtungen, Erweiterungen oder jegliche andere Form, in der diese bereits bestehenden Werke umgestaltet, transformiert oder angepasst werden, und diese Tätigkeit ohne Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte an den bereits bestehenden Werken eine Verletzung des Urheberrechts gemäß dem Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) der USA darstellen würde.
1.4 „Entwickler-Website“ bezeichnet die Website, die Palm den Entwicklern zur Verfügung stellt, um die Nutzung des SDK zu vereinfachen.
1.5 „Framework“ bezeichnet eine Gruppe von APIs oder Widgets, die die Entwicklung von Anwendungen unterstützen.
1.6 „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle weltweiten derzeitigen oder künftigen Urheberrechte (beispielsweise unter anderem das exklusive Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung, Vertrieb, öffentlichen Bekanntmachung und öffentlichen Aufführung des urheberrechtlich geschützten Werks sowie zur Entwicklung abgeleiteter Werke daraus), Markenrechte (beispielsweise unter anderem Markennamen, Marken, Servicemarken und Aufmachung [Trade Dress]), Patentrechte (beispielsweise unter anderem das exklusive Recht zur Herstellung, zur Beauftragung der Herstellung, zur Nutzung, zum Verkauf oder zum Angebot sowie zum Importieren und Exportieren), Geschäftsgeheimnisse, moralische Rechte, Werberechte, Firmenwerte und alle derzeit bestehenden und/oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tretenden anderen geistigen Eigentumsrechte sowie sämtliche Verlängerungen, Fortführungen, teilweisen Fortführungen und Erweiterungen, unabhängig davon, ob diese Rechte aus den Gesetzen der USA oder anderer Länder oder Rechtsgebiete entstehen.
1.7 „Mojo Framework Code“ bezeichnet den Mojo Framework-Software-Code im SDK-Verzeichnis unter „<sdk root>/share/refcode/framework“.
1.8 „Open-Source-Software“ bezeichnet jegliche Software oder Software-Komponenten, Module oder Pakete, die jegliche als kostenlos vertriebene Software, Open-Source-Software oder Software mit einem ähnlichen Lizenzierungs- oder Vertriebsmodell enthält oder (ganz oder teilweise) von einer solchen Software abgeleitet wurde(n), beispielsweise unter anderem Software, die unter einer der folgenden Lizenzen oder Vertriebsmodelle oder ähnlichen Lizenzen oder Vertriebsmodellen lizenziert oder vertrieben wird: (a) General Public License (GPL) oder Lesser/Library GPL (LGPL) von GNU; (b) Artistic License (e.g., PERL); (c) Mozilla Public License; (d) Netscape Public License; (e) Sun Community Source-Lizenz (SCSL); (f) Sun Industry Standards-Lizenz (SISL); (g) BSD-Lizenz; (h) Apache-Lizenz.
1.9 „Palm Application Catalog“ bezeichnet den Anwendungskatalog von Palm, der als alleiniger Mechanismus für den lizenzierten kommerziellen Vertrieb von Anwendungen fungiert.
1.10 „Palm App Code“ bezeichnet den Anwendungssoftware-Code für den webOS-Kern und die zugehörige Dokumentation im SDK-Verzeichnis unter „/share/refcode/applications.
1.11 „Geräte von Palm“ bezeichnet Handheld-Computer und/oder Handheld-Kommunikationsgeräte von Palm, die mit dem Betriebssystem Palm webOS arbeiten.
1.12 „Material von Palm“ bezeichnet Software, Dienstleistungen oder anderes Material, das über das SDK oder die Entwickler-Website zur Verfügung steht, beispielsweise unter anderem der Palm Modifiable Code.
1.13 „Palm Modifiable Code“ bezeichnet gemeinsam den Palm Sample Code, den Palm App Code, die Palm Visual Assets und den Mojo Framework Code.
1.14 „Proprietäre Software von Palm“ bezeichnet jegliche Software oder Software-Komponenten, Tools, Bibliotheken, Module oder Pakete im Material von Palm, die nicht als Open-Source-Software gelten, sowie die gesamte Dokumentation zum Material von Palm.
1.15 „Palm Sample Code” bezeichnet den Software-Code im SDK-Verzeichnis unter „/share/samplecode”.
1.16 „Palm Visual Assets” bezeichnet sämtliche visuellen Ressourcen (ausgenommen visuelle Ressourcen von Drittanbietern, die in „/share/doc/legal/readme.txt” aufgeführt sind, oder andere visuelle Ressourcen), die in den folgenden SDK-Verzeichnissen enthalten sind: „/share/refcode/applications”, „/share/refcode/framework” und „/share/samplecode”.
1.17 „Personenbezogene Informationen” bezeichnet Informationen, anhand derer es möglich ist, die Identität einer bestimmten Person zu erkennen oder nachzuverfolgen, z. B. Name, Sozialversicherungsnummer, biometrische Daten, entweder auf der Grundlage dieser Daten allein oder in Kombination mit anderen personenbezogenen Informationen, die mit einer bestimmten Person verbunden sind oder verbunden werden können (z. B. Geburtsort/-datum, Mädchenname der Mutter).
1.18 „Datenschutzerklärung” bezeichnet die schriftliche Erklärung des Entwicklers, die er allen Endbenutzern zur Verfügung stellt und in der die Vorgehensweise des Entwicklers hinsichtlich der Nutzung, Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Daten dargelegt ist, die mit der Anwendung zusammenhängen oder durch die Endbenutzer über die Anwendung übertragen werden.
2. Zulässige Offenlegung durch Entwickler. Palm erkennt an, dass es für die Entwickler im Programm nützlich ist, mit anderen Entwicklern und der breiten Öffentlichkeit über ihre Entwicklungsarbeiten und ihre Anwendungen zu sprechen. Palm erklärt sich damit einverstanden, dass der Entwickler das Material von Palm, die Entwicklungsarbeiten des Entwicklers und die Anwendung(en) des Entwicklers mit Dritten erörtert, beispielsweise unter anderem in Blogs, über Mitteilungen auf Websites oder in öffentlichen Präsentationen, vorausgesetzt, der ENTWICKLER SIEHT UNTER ALLEN UMSTÄNDEN DAVON AB, DAS MATERIAL VON PALM ZU VERÖFFENTLICHEN, ZU VERVIELFÄLTIGEN ODER ZU VERTREIBEN, mit Ausnahme der in Abschnitt 3 ausdrücklich lizenzierten Fälle.
3. Entwicklerlizenz für die Nutzung des Materials von Palm.
3.1 Das Material von Palm wird ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch lizenziert. Sie sind verpflichtet, das Material von Palm ausschließlich gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Sie sind nicht berechtigt, das Material von Palm oder den Zugang zur Entwickler-Website einer dritten Person oder dritten Partei gegenüber zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie das Material von Palm in Ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter eines Unternehmens nutzen, müssen Sie (i) diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens akzeptieren, (ii) zusichern und gewährleisten, dass Sie befugt sind, diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens zu schließen, so dass Ihr Unternehmen an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden ist, und (iii) das Material von Palm ausschließlich im Namen und zum Zweck Ihres Unternehmens zu nutzen. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens akzeptieren, sind Sie außerdem berechtigt, das Material von Palm an andere Mitarbeiter und Personen weiterzugeben, die für Ihr Unternehmen tätig sind, vorausgesetzt die betreffenden Personen benötigen diese Informationen als Erleichterung für die Entwicklung von Anwendungen in Ihrem Unternehmen mithilfe des Materials von Palm.
3.2 Lizenz für das Material von Palm.

  1. Interner Gebrauch des Materials von Palm. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Palm dem Entwickler hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, persönliche Lizenz für den internen Gebrauch des Materials von Palm (mit Ausnahme jeglicher Open-Source-Software, die ggf. im Material von Palm enthalten ist; diese Software ist gemäß Abschnitt 3.3 lizenziert) ausschließlich zum Zweck der Entwicklung und des Testens von Anwendungen, nicht jedoch zum Zweck jeglichen kommerziellen oder anderweitigen Vertriebs, vorbehaltlich ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen. DER ENTWICKLER IST NICHT BERECHTIGT, JEGLICHEN TEIL DES MATERIALS VON PALM BELIEBIGEN DRITTEN IN UNTERLIZENZ ZU VERGEBEN, ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN ODER WEITERZUVERTREIBEN, MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 3.2 GENANNTEN FÄLLE.
  2. (b) Eingeschränkte Lizenz für Palm Modifiable Code. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und Abschnitt 3.2(c) gewährt Palm dem Entwickler hiermit die nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, persönliche Lizenz:
    1. zum Erstellen abgeleiteter Werke aus dem Palm Modifiable Code ausschließlich zum Zweck der Entwicklung und des Testens von Anwendungen für Geräte von Palm und
    2. zum Vertrieb des Palm Modifiable Code und der daraus abgeleiteten Werke, jedoch ausschließlich über den Palm Anwendungskatalog für Geräte von Palm, sofern nicht anderweitig schriftlich von den Parteien vereinbart.
  3. Unzulässige Nutzung des Modifiable Code. Unbeschadet der Bestimmungen des obigen Abschnitts 3.2(b) ist der Entwickler NICHT BERECHTIGT, JEGLICHE ANWENDUNGEN ODER TOOLS, JEGLICHES FRAMEWORK ODER JEGLICHE SOFTWARE ZU NUTZEN, ZU VERVIELFÄLTIGEN ODER ZU VERTREIBEN, DIE DAS MOJO FRAMEWORK GANZ ODER ZU EINEM WESENTLICHEN TEIL ENTHÄLT ODER REPRODUZIERT.
  4. Entschädigung. Der Entwickler erklärt sich einverstanden, den folgenden Urheberrechtsvermerk bei sämtlichen abgeleiteten Werken (außer bei abgeleiteten Werken aus den Palm Visual Assets), die gemäß Abschnitt 3.2(b) erstellt wurden, in den Quellcode des Entwicklers und in den eigenen Urheberrechtsvermerk des Entwicklers aufzunehmen: „Teil-Copyright © Palm, Inc., oder seine Tochtergesellschaften. Alle Rechte vorbehalten.”Der Entwickler erklärt sich damit einverstanden, die Produktbezeichnungen sowie Urheberrechts- und andere Hinweise im oder am Palm Modifiable Code nicht zu entfernen, abzuändern oder zu verbergen.
  5. Rechtsvorbehalt. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gewährt Palm keine weiteren Rechte oder Lizenzen aus dieser Vereinbarung. Palm und seine Lizenzgeber behalten sich ausdrücklich alle Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.

3.3 Open-Source-Software. Der Entwickler erkennt hiermit an, dass das Material von Palm ggf. Open-Source-Software enthält. Der Entwickler verpflichtet sich, jegliche Dokumentation zu lesen, die dem Material von Palm beiliegt oder als Link in der Dokumentation für das Material von Palm bereitgestellt wird, um festzustellen, welche Teile des Materials von Palm aus Open-Source-Software bestehen und gemäß einer Open-Source-Software-Lizenz lizenziert sind. Soweit es eine solche Lizenz erfordert, dass Palm dem Entwickler Rechte zum Kopieren, Verändern, Verbreiten oder anderweitigen Gebrauch einer Open-Source-Software erteilt, die mit den dem Entwickler gemäß der vorliegenden Vereinbarung gewährten eingeschränkten Rechten kollidieren, haben die Rechte in der gültigen Open-Source-Lizenz Vorrang gegenüber den Rechten und Einschränkungen dieser Vereinbarung, jedoch ausschließlich hinsichtlich der Open-Source-Software. Der Entwickler erkennt an, dass die Open-Source-Software-Lizenz ausschließlich zwischen dem Entwickler und dem jeweiligen Lizenzgeber der Open-Source-Software abgewickelt wird. Der Entwickler ist verpflichtet, die Bedingungen sämtlicher anzuwendenden Open-Source-Software-Lizenzen (falls vorhanden) zu beachten.
3.4 Proprietäre Software von Palm. Der Entwickler ist unter keinen Umständen berechtigt, jegliche proprietäre Software von Palm als Open-Source-Software zu vertreiben oder etwas zu unternehmen (beispielsweise unter anderem die Entwicklung der Anwendung), das diese proprietäre Software von Palm zum Gegenstand einer Open-Source-Software-Lizenz oder einer ähnlichen Lizenz machen würde.
3.5 Keine Befürwortung. Der Entwickler erklärt sich damit einverstanden, dass er ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Palm nicht berechtigt ist: (a) jegliche mithilfe des Materials von Palm entwickelten Anwendungen in einer Weise zu vermarkten, die den Eindruck erweckt, dass Palm oder seine Lieferanten diese Produkte befürworten würden; oder (b) das Bild oder die Abbildung (z. B. Fotos, Zeichnungen) eines Geräts von Palm oder eines anderen Produkts von Palm zu jeglichen Zwecken zu verwenden (beispielsweise unter anderem in Werbeanzeigen, auf der Website des Entwicklers oder auf der Verpackung, im Marketingmaterial oder im Begleitmaterial für jegliche Anwendungen).
3.6 APIs und Inhalte von Dritten. Bestimmte Teile des Materials von Palm, unter anderem die APIs und Inhalte, die über das SDK verfügbar sind, werden durch Dritte bereitgestellt. Unter Umständen gelten eigene oder andere Nutzungsbedingungen für das Material dieser Dritten. Entweder Palm oder die jeweilige dritte Partei stellt dem Entwickler die einschlägigen Bedingungen per E-Mail-Benachrichtigung, als auffällige Mitteilung auf der Entwickler-Website oder in Form einer Click-Through-Vereinbarung bereit.
3.7 Allgemeine Einschränkungen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, ist der Entwickler nicht berechtigt (und darf auch Dritten, z. B. Endbenutzern seiner Anwendung(en) nicht gestatten):

  1. ein abgeleitetes Werk aus dem Material von Palm oder aus einem Teil dieses Materials zu erstellen sowie das Material von Palm ganz oder teilweise zu kopieren, zu überarbeiten, in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten, zu verkaufen, zu verleasen oder anderweitig an eine natürliche oder juristische Person zu übertragen oder zu vertreiben (sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig ausschließlich im Hinblick auf den Palm Modifiable Code angegeben), mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Fälle;
  2. das Material von Palm auf jegliche Weise zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig rückzuentwickeln oder jeglichen Quellcode oder zugrunde liegenden Algorithmus im Material von Palm zu rekonstruieren oder zu ermitteln;
  3. Produktbezeichnungen, Rechtshinweise, Urheberrechtshinweise sowie Hinweise auf Marken oder andere Eigentumsrechte aus dem Material von Palm zu entfernen;
  4. das Material von Palm zu jeglichen Aktivitäten (auch Entwicklung und Vertrieb einer Anwendung) heranzuziehen, die die Server, Netzwerke oder andere Güter oder Services von Palm oder jeglichem Dritten (beispielsweise unter anderem Mobilfunkanbieter) behindert, stört oder schädigt oder auf diese Elemente auf unbefugte Weise zugreift;
  5. das Material von Palm für jegliche betrügerische, gesetzeswidrige oder illegale Handlungen heranzuziehen, beispielsweise zum Entwickeln einer Anwendung, mit der eine Straftat oder andere unerlaubte, gesetzeswidrige oder illegale Handlungen begangen oder dessen Begehen erleichtert würde;
  6. das Material von Palm für Beleidigungen, Missbrauch, Belästigungen, Nachstellungen, Bedrohungen oder andere Verletzungen der gesetzlichen Rechte Dritter (z. B. geistige Eigentumsrechte oder die Privatsphäre oder die Persönlichkeitsrechte) heranzuziehen, beispielsweise zum Entwickeln einer Anwendung, die diese Handlungen erleichtern würde;
  7. das Material von Palm zum Gebrauch, zur Präsentation, zum Übertragen oder zur anderweitigen Bereitstellung von Inhalten heranzuziehen, die Schneeballsysteme, Kettenbriefe oder störende Geschäftsmitteilungen oder Werbungen unterstützen, einschließlich der Entwicklung einer Anwendung, die diese Handlungen erleichtern würde;
  8. die APIs ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Palm zu verkaufen, zu verleasen, weiterzugeben, zu übertragen, in Unterlizenz zu vergeben oder daraus Kapital zu schlagen, sei es zur direkten kommerziellen oder finanziellen Bereicherung oder zu anderen Zwecken;
  9. die APIs auf eine Weise zu verwenden, die im alleinigen Ermessen von Palm ein angemessenes Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig jeglichen Teilen der API-Dokumentation nicht erfüllt oder mit diesen Teilen nicht vereinbar ist.

3.8 Zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen für ortsbezogene Service-APIs. Für den Fall, dass der Entwickler die ortsbezogenen Service-APIs von Palm (Location-Based Services APIs, „LBS-APIs”) nutzt, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  1. Der Entwickler erkennt an, dass die dem Entwickler über die LBS APIs bereitgestellten Daten von Google oder anderen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Google im Rahmen dieser Vereinbarung als begünstigter Dritter gilt.
  2. Der Entwickler erkennt an, dass er nicht berechtigt ist, seinen Endbenutzern jegliche Gebühren für die Nutzung der LBS-APIs in Anwendungen in Rechnung zu stellen, die über die üblichen Gebühren für diese Anwendung hinausgehen.
  3. Der Entwickler erkennt an, dass er nicht berechtigt ist, die LBS-APIs oder die über die LBS-APIs bereitgestellten Inhalte zu nutzen:
    1. außer zum Anfordern eines ersten ortsbezogenen Fix zur Bereitstellung eines Echtzeit-Navigationssystems (beispielsweise unter anderem komplette Routenführung und andere Wegbeschreibungen, die auf einem Sensor beruhen);
    2. im Zusammenhang mit jeglichen Systemen oder Funktionen für die automatische oder eigenständige Steuerung von Fahrzeugen, Flugzeugen oder anderen mechanischen Geräten;
    3. im Zusammenhang mit Logistik-, Leit- und ähnlichen Anwendungen; oder
    4. für Notfälle oder zur Lebensrettung.
  4. Der Entwickler verpflichtet sich, außer auf Endbenutzergeräten keine Mobiltelefonnummern oder Wifi-Adressangaben zusammen mit den Längen- und Breitenkoordinaten zu speichern.

3.9 Zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen für eine integrierte Mobile Web Maps Google-Website. Für den Fall, dass der Entwickler einen Zugangspunkt integriert, der beim Aufrufen durch einen Benutzer eine Mobile Web Maps Google-Website (die „MWM Google-Website”) in einer Webansicht öffnet, erkennt der Entwickler an:

  1. dass hierfür die Servicebedingungen unter http://m.google.com/tos gelten;
  2. dass ausschließlich die MWM Google-Website und jegliche Unterdomänen dieser Website in dieser Webansicht geöffnet oder angezeigt werden, jedoch keine anderen URLs; und
  3. dass die MWM Google-Website im gesamten verfügbaren Bildschirmbereich zwischen der Statusleiste und der Benachrichtigungsleiste angezeigt wird bzw. ausschließlich in der minimierten Kartenansicht (andere Größen für die MWM Google-Website in der Webansicht sind nicht zulässig).

4. Eigentum des Entwicklers an seinen Anwendungen sowie Berechtigung zum Vertrieb dieser Anwendungen. 4.1 Eigentum an Anwendungen. Der Entwickler behält alle Rechte und Ansprüche sowie alle geistigen Eigentumsrechte an den Anwendungen. Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt der Entwickler Palm keinerlei Rechte oder Ansprüche an den oder auf die vom Entwickler entwickelten Anwendungen. Ungeachtet der obigen Bedingungen erkennt der Entwickler an, dass Palm berechtigt ist, Produkte zu entwickeln, zu lizenzieren oder anderweitig die Rechte am Vertrieb dieser Produkte zu erwerben, die Konkurrenzprodukte zu den Anwendungen des Entwicklers darstellen.
4.2 Signieren von Anwendungen. Der Entwickler erkennt an, dass Anwendungen, die auf die APIs von Palm zugreifen oder diese nutzen, ohne vorherige Signierung mit einem von oder auf Palm ausgestellten Zertifikat nicht auf Geräten von Palm installiert oder genutzt werden dürfen, außer im Rahmen einer Testumgebung. Der Entwickler erkennt an, dass die Methode für die Ausstellung dieser Zertifikate und die Möglichkeiten des Entwicklers zum Vertrieb dieser Anwendungen für den Gebrauch mit Geräten von Palm weiteren Bedingungen unterliegt, wobei ggf. auch zusätzliche Gebühren für die Signierung der Anwendung erhoben werden. Diese Bedingungen sind dem Entwickler spätestens bei dessen Antrag auf Ausstellung eines Zertifikats für eine Anwendung vorzulegen.
4.3 Vertrieb der Anwendungen ausschließlich über den Palm Anwendungskatalog. Der Entwickler erkennt an, dass er ohne separate schriftliche Vereinbarung mit Palm ausschließlich zum Vertrieb einer Anwendung über den formell von Palm genehmigten Vertriebsprozess und -kanal („Application Catalog”) berechtigt ist. Der Entwickler erkennt an, (a) dass der Vertrieb von Anwendungen weiteren Bedingungen unterliegt, z. B. die Zahlung eines Anteils am Umsatz der Anwendungen an Palm durch den Entwickler. Diese Bedingungen sind dem Entwickler spätestens bei dessen Antrag auf den Vertrieb der betreffenden Anwendung vorzulegen; (b) dass Palm aufgrund bestimmter Gesetze oder Vorschriften bzw. vertraglicher oder anderer Beschränkungen berechtigt ist, die Genehmigung für den Vertrieb bestimmter Arten von Anwendungen zu verweigern; und (c) dass vertriebene Anwendungen durch Dritte betrachtet oder geprüft werden können und dass Palm nicht verpflichtet ist, jegliche Schritte zum Verdecken des mit den Anwendungen verbundenen Codes zu unternehmen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um Dritte davon abzuhalten, den Anwendungscode zu betrachten oder zu prüfen.
5. Datenschutz.
5.1 Datenschutzerklärung. Vor dem Vertrieb von Anwendungen über den Palm Application Catalog (Palm Anwendungskatalog) und als Bedingung für diesen Vertrieb ist der Entwickler verpflichtet, eine Datenschutzerklärung für den Gebrauch seiner Anwendung(en) aufzustellen.
5.2 Nutzung personenbezogener Daten Für den Fall, dass eine Anwendung auf Daten von Endbenutzern zugreift bzw. diese Daten nutzt, verknüpft oder erfasst, die nach geltendem Recht als personenbezogene Daten gelten, ist der Entwickler verpflichtet, diese Tätigkeiten jedem Endbenutzer gegenüber offenzulegen und dabei das Einverständnis jedes Endbenutzers einzuholen, bevor die Anwendung diese Handlungen vornimmt. Der Entwickler ist verpflichtet, Palm gegen jegliche Verletzung dieser Bestimmung durch den Entwickler bzw. jeglicher Bestimmungen in der Datenschutzerklärung des Entwicklers schadlos zu halten und freizustellen.
6. Entwickler-Community und Tools.
6.1 Entwickler-Community-Informationen. Palm ist berechtigt, dem Entwickler optionale Kommunikations-Tools zur Verfügung zu stellen, beispielsweise Chatboards oder Foren (die „Tools”). Der Entwickler ist berechtigt, die Tools zur Weitergabe von Informationen, zur Zusammenarbeit mit anderen Entwicklern sowie zur Nutzung oder zum Beitragen von Informationen, Daten, Kommentaren, Codes oder anderen Materialien einzusetzen, die der Entwickler über die Tools nutzen, beitragen, weitergeben oder vertreiben möchte („Entwickler-Community-Informationen” oder „DCI” [von engl. „Developer Community Information”]). Palm ist im alleinigen Ermessen berechtigt, den Entwickler dazu aufzufordern, sich bei Palm zu registrieren und/oder zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren, um bestimmte oder alle Tools nutzen zu können.
6.2 Lizenzvergabe des Entwicklers an die Community. Der Entwickler gewährt hiermit Palm, seinen Tochtergesellschaften und sämtlichen Entwicklern, die im Wesentlichen dieselben oder ähnliche Bedingungen wie in dieser Vereinbarung akzeptiert haben (den „Community-Entwicklern”), eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, nicht exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare (über mehrere Stufen), übertragbare Lizenz, die vom Entwickler mithilfe der Tools beigetragenen, weitergegebenen oder vertriebenen DCI („Entwicklerbeiträge”) zu nutzen, zu vervielfältigen, zu vertreiben, bekanntzumachen, aufzuführen, zu überarbeiten, anzupassen oder anderweitig zu verwenden oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen, und zwar in jeglichem Medienformat und über sämtliche Medienkanäle (jeweils bereits bekannt oder in Zukunft entwickelt). Keine hierin enthaltene Bestimmung ist dahingehend auszulegen, dass der Entwickler verpflichtet ist, jegliche Entwicklerbeiträge zu leisten; dies liegt im alleinigen Ermessen des Entwicklers.
6.3 Kein gegen Rechte verstoßendes Material. Der Entwickler sichert zu und gewährleistet, dass seine Entwicklerbeiträge kein Material enthalten, das urheberrechtlich geschützt ist, ein Geschäftsgeheimnis darstellt oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter unterliegt (z. B. Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte), es sei denn, der Entwickler ist der Eigentümer dieser Rechte oder besitzt die schriftliche Genehmigung vom rechtmäßigen Eigentümer, das Material zu veröffentlichen und alle hier gewährten Lizenzrechte zu gewähren. Der Entwickler sichert zu und gewährleistet, sämtliche Urheberrechtshinweise und sonstige Hinweise auf andere Eigentumsrechte originalgetreu wiederzugeben, die von den Lizenzgebern des betreffenden Materials verlangt werden. Der Entwickler sichert zu und gewährleistet, berechtigt und befugt zu sein, die hier gewährten Rechte und Lizenzen zu gewähren.
6.4 Keine Verpflichtung zur Veröffentlichung. Der Entwickler erkennt an, dass Palm nicht verpflichtet ist, die Entwicklerbeiträge dieses Entwicklers oder anderer Entwickler zu veröffentlichen oder zu speichern, und dass Palm berechtigt ist, jegliche DCI oder Tools jederzeit zu löschen, zu ändern oder zu überarbeiten. Palm übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung oder die Richtigkeit jeglicher DCI (auch der Entwicklerbeiträge) oder für das nicht erfolgte Speichern, Übertragen oder Empfangen jeglicher DCI oder für die Sicherheit, die Geheimhaltung oder die Speicherung jeglicher DCI.
6.5 Keine Befürwortung. Der Entwickler erkennt an, dass Palm keine DCI und keine in jeglichen DCI oder über die Tools abgegebenen Meinungen, Empfehlungen oder Ratschläge befürwortet und dass Palm ausdrücklich jegliche Haftung im Zusammenhang mit den DCI und den Tools ablehnt. Palm untersagt jegliche Verletzung von Urheberrechten oder geistigen Eigentumsrechten durch die Nutzung der Tools. Sobald Palm davon Kenntnis erlangt, dass Entwicklerbeiträge oder jegliche andere DCI die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, entfernt Palm die betreffenden Beiträge oder DCI. Palm behält sich das Recht vor, Entwicklerbeiträge und jegliche anderen DCI ohne Vorankündigung zu entfernen.
6.6 DER ENTWICKLER ERKENNT AUSDRÜCKLICH AN, DASS DIE NUTZUNG DER DCI AUF ALLEINIGES RISIKO DES ENTWICKLERS SELBST ERFOLGT. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERWEITIG FESTGELEGT, WERDEN DIE DCI OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT. PALM UND SEINE LIFERANTEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN AB, BEISPIELSWEISE UNTER ANDEREM STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER UND DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT. WEDER PALM NOCH SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN EINE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE DCI FÜR DIE NUTZUNG DURCH DEN ENTWICKLER GEEIGNET SIND ODER DASS MÄNGEL ODER FEHLER IN DEN DCI BEHOBEN WERDEN. WEDER PALM NOCH SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN AUSSERDEM EINE GEWÄHRLEISTUNG UND MACHEN KEINE ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG ODER DIE FOLGEN DER NUTZUNG DER DCI IN BEZUG AUF RICHTIGKEIT, FEHLERFREIHEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES. MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH ERTEILTE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE VON PALM BILDEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND VERGRÖSSERN AUCH NICHT DEN UMFANG JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS BILDET EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DER VEREINBARUNG.
7. Lizenzen des Entwicklers für Palm.
7.1 Eingeschränkte Lizenzen für Anwendungen. Wenn Sie eine Anwendung zur Prüfung, Analyse oder Hilfestellung an Palm einsenden, gewähren Sie Palm damit eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bekanntmachung, Aufführung und zum Vertrieb der Anwendung in Form eines ausführbaren Objektcodes, und zwar ausschließlich zur Auswertung, zum Testen und zur Analyse der Anwendung, beispielsweise unter anderem in Form einer Bereitstellung der Anwendung für Mitarbeiter von Palm und für externe Vertriebspartner. Dieser Abschnitt 7.1 gewährt lediglich eine eingeschränkte Lizenz und stellt keinen Verkauf der Anwendung oder eines Teils daraus oder einer Kopie davon dar.
7.2 Lizenz auf Entwicklerdaten. Der Entwickler erkennt an, dass bestimmte Anwendungen auf APIs zugreifen, bei denen Palm einige von der Anwendung des Entwicklers erzeugten Daten (die „Entwicklerdaten”) an externe Partner von Palm je nach Anforderung dieser Partner weitergeben muss, damit die Funktionalität der APIs aktiviert werden kann. Der Entwickler gewährt Palm hiermit eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bekanntmachung, Aufführung und zum Vertrieb der Entwicklerdaten (dies erstreckt sich auch auf die Weitergabe von Entwicklerdaten an externe Partner von Palm, die diese Daten benötigen) ausschließlich zum Zweck, (i) eine Anwendung oder einen von einer Anwendung genutzten Dienst zu aktivieren; (ii) die Leistung, Qualität und Sicherheit der APIs und Anwendungen zu überwachen; oder (iii) das SDK oder die Produkte und Dienstleistungen von Palm zu optimieren, jedoch unter der Maßgabe, dass keine personenbezogenen Daten von Endbenutzern im Zusammenhang mit Abschnitt 7.2(iii) verwendet werden.
8. Laufzeit und Beendigung.
8.1 Laufzeit und Beendigung. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und besteht auf unbegrenzte Dauer fort, es sei denn der Vertrag wird wie folgt gekündigt: (a) von einer Partei durch schriftliche Erklärung der Kündigungsabsicht gegenüber der anderen Partei; (b) automatisch, falls der Entwickler gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt; oder (c) ganz oder teilweise von Palm, falls eine dritte Partei, die jegliches Material (z. B. APIs) im Material von Palm anbietet, ihre Geschäftsbeziehungen mit Palm beendet oder die Bereitstellung dieses Materials über Palm einstellt.
8.2 Weiterbestehen. Die Abschnitte 1, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.9, 4, 8.3 sowie 9 bis einschließlich 22 bleiben auch nach Ablauf oder jedweder Kündigung dieser Vereinbarung bestehen.
8.3 Wirkung der Beendigung. Bei Ablauf oder jedweder Kündigung dieser Vereinbarung oder auf schriftliche Aufforderung von Palm ist der Entwickler verpflichtet, unverzüglich die Nutzung des Materials von Palm einzustellen und das Material von Palm (mit Ausnahme jeglicher dort enthaltener Open-Source-Software) zurückzugeben oder die Vernichtung des Materials von Palm schriftlich von einem leitenden Angestellten des Entwicklers bestätigen zu lassen.
9. Geheimhaltung.
9.1 Definition. Jede Partei erklärt sich bereit, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nur gegenüber Dritten offen zu legen, sofern dies nach der vorliegenden Vereinbarung zulässig ist. Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet „vertrauliche Informationen” alle technischen und nicht technischen Informationen, die von einer Partei („offen legende Partei”) der anderen Partei („empfangende Partei”) gegenüber gemäß der vorliegenden Vereinbarung offen gelegt werden und sich auf die frühere, jetzige oder zukünftige Geschäftstätigkeit oder Technologie der offen legenden Partei beziehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Informationen zu Prozessen und Methoden, Architektur, Design und technischen Daten von Produkten, Software, gleichgültig ob in menschen- oder maschinenlesbarer Form, Produkt-, Marketing-, Verkaufs- und Geschäftsförderungsplänen und -strategien, Wettbewerbsanalysen, Finanzanalysen und -prognosen, Kunden und potenziellen Neukunden, Lizenzierungs- und Vertriebsvereinbarungen, Identität, Qualifikation und Vergütung von Mitarbeitern, Vertragspartnern und Beratern sowie Informationen von Dritten, zu deren Wahrung der Vertraulichkeit die offen legende Partei verpflichtet ist.
Die offen legende Partei kennzeichnet alle vertraulichen Informationen gut sichtbar mit dem Vermerk „vertraulich”, „eigentumsrechtlich geschützt” oder mit ähnlich lautenden Wörtern und verweist zum Zeitpunkt der mündlich oder in anderer nicht konkreter Form offen gelegten vertraulichen Informationen auf ihren vertraulichen Charakter. Unabhängig von ihrer Kennzeichnung oder dem Verweis auf ihren vertraulichen Charakter sind alle Informationen, die der empfangenden Partei als vertrauliche oder eigentumsrechtlich geschützte Informationen der offen legenden Partei bekannt waren oder hätten bekannt sein sollen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Informationen, die der empfangenden Partei bei einer Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten der offen legenden Partei bekannt wurden, als vertrauliche Informationen der offen legenden Partei gemäß der vorliegenden Vereinbarung anzusehen. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen in der vorliegenden Vereinbarung sind und bleiben Materialien von Palm vertrauliche Informationen von Palm.
9.2 Ausschlussbedingungen: Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung ist keine Partei gemäß Ziffer 9.1 in Bezug auf Informationen verpflichtet, die nachweislich: (a) jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne unzulässige Handlung oder unterlassene Handlung vonseiten der empfangenden Partei im öffentlich zugänglichen Bereich bekannt sind bzw. werden, (b) der empfangenden Partei schriftlich nachweisbar ohne Verpflichtung der offen legenden Partei zur Wahrung ihrer Vertraulichkeit bekannt sind, (c) der empfangenden Partei zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung in Bezug auf ihre Offenlegung vorgelegt werden oder (d) von der empfangenden Partei eigenständig ohne Verweis auf die vertraulichen Informationen der offen legenden Partei entwickelt werden.
Durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf die empfangende Partei an der Offenlegung von Informationen gehindert werden, sofern die empfangende Partei rechtlich von einer Untersuchungs- oder Justizbehörde gemäß einem Verfahren dazu verpflichtet ist, das der Rechtsprechung der betreffenden Behörde unterliegt, sofern die empfangende Partei vor dieser Offenlegung (i) die Behörde auf den vertraulichen Charakter der Informationen hinweist, (ii) die offen legende Partei unverzüglich schriftlich über die Offenlegungsverfügung oder -anweisung der Behörde informiert und (iii) mit der offen legenden Partei beim Schutz gegen diese Offenlegung und/oder bei der Beantragung einer Schutzanordnung uneingeschränkt kooperiert, die das Ausmaß der erzwungenen Offenlegung einschränkt und die Vertraulichkeit der offen gelegten Informationen schützt.
10. Eigentumsrecht und Marken
10.1 Eigentumsrecht an Material von Palm: Sofern nichts anderes ausdrücklich hierin vorgesehen ist, wird aufgrund der vorliegenden Vereinbarung nur eine Lizenz erteilt und kein Verkauf des Materials von Palm oder eines Bestandteils oder einer Kopie davon abgeschlossen. Wie zwischen den Parteien vereinbart, besitzt Palm sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte am Material von Palm, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die proprietäre Software von Palm, den Palm Modifiable Code, zugehörige Aktualisierungen und alle in der vorliegenden Vereinbarung genannten geistigen Eigentumsrechte. Palm behält sich sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte am Material von Palm vor, die dem Entwickler gemäß der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der Lizenzen, die dem Entwickler laut dieser Vereinbarung von Palm erteilt werden, werden dem Entwickler gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung weder stillschweigend noch kraft Gesetzes oder anderweitig Rechte, Eigentumsrechte, Anrechte oder Lizenzen am Material von Palm gewährt, abgetreten oder übertragen.
10.2 Eigentumsrecht an Änderungen: Vorbehaltlich der zugrunde liegenden Rechte von Palm am ursprünglichen Palm Modifiable Code behält der Entwickler sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte an den am Palm Modifiable Code schrittweise vorgenommenen Änderungen oder den davon abgeleiteten Versionen (wobei diese Änderungen und davon abgeleitete Version als „schrittweise vorgenommene Änderungen” bezeichnet werden), die gemäß der vorliegenden Vereinbarung und Ziffer 3.2(b) vom oder für den Entwickler entwickelt werden, wobei der Entwickler hiermit jedoch zusichert und zustimmt, dass er zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder zu einem späteren Zeitpunkt Ansprüche jedweder Art gegen Palm, einen Kunden von Palm oder einen Entwickler von Palm (der im Wesentlichen ähnlichen Bedingungen wie in der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat) und eine Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte oder anderer Rechte an diesen schrittweise vorgenommenen Änderungen geltend machen wird.
10.3 Marken von Palm: Der Entwickler erkennt an, dass Palm oder seine Partnerunternehmen die alleinigen Eigentümer aller von Palm verwendeten Marken zur Kennzeichnung des Unternehmens, seiner Produkte (einschließlich der Geräte von Palm) und/oder seiner Dienstleistungen sind. Der Entwickler erklärt sich einverstanden, Zuwiderhandlungen gegen diese Eigentumsrechte zu unterlassen. Der Entwickler erkennt an, dass ihm aufgrund dieser Vereinbarung keine Rechte zur Nutzung der vorgenannten Marken von Palm oder seiner Partnerunternehmen gewährt werden, selbst wenn die betreffenden Marken ein Bestandteil des Materials von Palm sind. Wenn dem Entwickler bekannt wird, dass ein Dritter ein geistiges Eigentumsrecht an einer bestimmten Funktion oder einem bestimmten Code im Material von Palm (oder an dessen Nutzung gemäß der vorliegenden Vereinbarung) geltend macht, muss der Entwickler Palm unverzüglich schriftlich und ausführlich genug darüber informieren.
11. Support und Wartung
11.1 Unterstützung bei der Entwicklung: Gemäß der vorliegenden Vereinbarung ist Palm nicht verpflichtet, den Entwickler in Bezug auf das Material von Palm zu unterstützen. Unbeschadet anderer Bestimmungen in der vorliegenden Vereinbarung ist Palm nicht verpflichtet, dem Entwickler Updates (Aktualisierungen) für das Material von Palm zur Verfügung zu stellen. Palm ist nicht zur Erbringung von Wartungs- oder Supportleistungen für die in der vorliegenden Vereinbarung genannten Anwendungen verpflichtet.
11.2 Support für Endbenutzer: Der Entwickler ist nur zur Erbringung von Supportleistungen für die Endbenutzer seiner Anwendungen verpflichtet.
12. Gewährleistung und Haftungsausschluss
12.1 Allgemeine Gewährleistung: Jede Partei gewährleistet und sichert zu, dass sie sämtliche Rechte und Befugnisse zum Abschluss der vorliegenden Vereinbarung und zur Erteilung der Lizenzen nach dieser Vereinbarung hat. Darüber hinaus gewährleistet der Entwickler und sichert zu, dass er und die von ihm gemäß dieser Vereinbarung entwickelten Anwendungen bei der Erfüllung dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen von staatlichen Behörden oder anderen zuständigen Behörden einhalten, einschließlich aller Datenschutz- und datenschutzrelevanten Gesetze und Vorschriften (einschließlich jeweils geltender ausländischer Gesetze und Vorschriften).
12.2 Material von Palm: DER ENTWICKLER ERKENNT AUSDRÜCKLICH AN UND STIMMT ZU, DASS:

  1. DIE NUTZUNG DES MATERIALS VON PALM SEIN ALLEINIGES RISIKO IST UND DASS DAS MATERIAL VON PALM OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD UND DASS PALM UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND BEDINGUNG AUSDRÜCKLICH ABLEHNEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, DIE ZUSICHERUNG DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DIE GEWÄHRLEISTUNG EINER ANGEMESSENEN QUALITÄT;
  2. WEDER PALM NOCH SEINE LIEFERANTEN ZUSICHERN, DASS DAS MATERIAL VON PALM FÜR DIE NUTZUNG DES ENTWICKLERS, DIE QUALITÄT VON PRODUKTEN, DIENSTLEISTUNGEN, INFORMATIONEN ODER ANDERES VOM ENTWICKLER DURCH DAS MATERIAL VON PALM ENTWICKELTE MATERIAL GEEIGNET IST UND DIE ERWARTUNGEN DES ENTWICKLERS ERFÜLLT ODER DASS MÄNGEL AM MATERIAL VON PALM BEHOBEN WERDEN;
  3. WEDER PALM NOCH SEINE LIEFERANTEN ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG ODER DIE FOLGEN DER NUTZUNG DES MATERIALS VON PALM ODER IN BEZUG AUF DIE RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIGE EIGNUNG MACHEN;
  4. DAS HERUNTERGELADENE ODER ANDERWEITIG ALS BESTANDTEIL DES MATERIALS VON PALM ODER DURCH DAS MATERIAL VON PALM ERHALTENE MATERIAL IM ALLEINIGEN ERMESSEN DES ENTWICKLERS LIEGT UND ER DAS ALLEINIGE RISIKO DAFÜR TRÄGT UND DASS DER ENTWICKLER FÜR SCHÄDEN AN SEINEM COMPUTERSYSTEM ODER FÜR DATENVERLUSTE, DIE AUF DAS HERUNTERLADEN DIESES MATERIALS ZURÜCKZUFÜHREN SIND, ALLEIN HAFTET; UND DASS
  5. MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH ERTEILTE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE VON PALM KEINE GEWÄHRLEISTUNG BEGRÜNDEN ODER DEN UMFANG DIESER GEWÄHRLEISTUNG VERGRÖSSERN. DIESER GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG DAR. BESTANDTEILE DES MATERIALS VON PALM DÜRFEN NUR GEMÄSS DIESEM GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS VERWENDET WERDEN.

13. Freistellung. Der Entwickler muss Palm und seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Lieferanten oder Kunden (die „freigestellten Parteien von Palm”) auf eigene Kosten (a) von sämtlichen Ansprüchen freistellen und sämtliche Klageansprüche in einem von einem Dritten angestrengten Verfahren bestreiten, sofern der betreffende Anspruch oder das betreffende Verfahren durch eine oder in Verbindung mit (i) einer Nichteinhaltung oder angeblichen Nichteinhaltung der Zusicherungen des Entwicklers gemäß der vorliegenden Vereinbarung entsteht oder (ii) aufgrund von Ansprüchen in Bezug auf den Vertrieb oder Verkauf von Anwendungen entsteht, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Verletzung der Produkthaftung und der geistigen Eigentumsrechte, die nicht auf eine Verletzung oder Nichteinhaltung der Zusicherungen von Palm gemäß der vorliegenden Vereinbarung zurückzuführen sind;
und (b) den gegen die freigestellten Parteien von Palm verhängten oder zur Begleichung vom Entwickler vereinbarten Schadensersatz in voller Höhe zahlen (einschließlich anderer Kosten in vertretbarer Höhe, die Palm im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Bestimmungen in diesem Absatz entstanden sind, einschließlich Anwaltskosten in vertretbarer Höhe). Palm erklärt sich bereit, den Entwickler zu informieren, ihn (auf seine eigenen Kosten) in vertretbarem Maße zu unterstützen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, derartige Ansprüche oder Klageansprüche selbst zu bestreiten, wobei der Entwickler ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Palm keinen Vergleich abschließen darf, der zu einer Haftung von Palm führen würde.
14. Haftungsbeschränkung; Schadensersatz. SOFERN GESETZLICH ZULÄSSIG HAFTEN PALM ODER SEINE LIEFERANTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR MITTELBARE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, KONKRETE ODER FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN JEDWEDER ART, DIE DURCH DIE ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER NICHT MÖGLICHEN NUTZUNG DES MATERIALS VON PALM ENTSTEHEN, GLEICHGÜLTIG OB ES SICH DABEI UM VERTRAGSHAFTUNG, DELIKTSHAFTUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE PRODUKTHAFTUNG ODER EINE ANDERWEITIGE HAFTUNG HANDELT, SELBST WENN PALM ODER SEINE LIEFERANTEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. FERNER HAFTEN PALM ODER SEINE LIEFERANTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DEM ENTWICKLER ENTSTEHEN DURCH: (I) SEIN VERTRAUEN AUF DIE VOLLSTÄNDIGKEIT ODER GENAUIGKEIT DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN ODER INHALTE,
(II) ÄNDERUNGEN, DIE PALM ODER SEINE LIEFERANTEN AM MATERIAL VON PALM VORNEHMEN, ODER FÜR EINE VORÜBERGEHENDE EINSTELLUNG DER VOM MATERIAL VON PALM ERBRACHTEN LEISTUNGEN (BZW. EINER FUNKTION INNERHALB DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN), (III) DIE LÖSCHUNG, BESCHÄDIGUNG ODER UNTERLASSENE SPEICHERUNG VON INHALTEN UND SONSTIGEN KOMMUNIKATIONSDATEN, DIE VOM ENTWICKLER VERWALTET ODER DURCH DIE NUTZUNG DES MATERIALS VON PALM VOM ENTWICKLER ÜBERTRAGEN WERDEN, (IV) DIE UNTERLASSUNG DES ENTWICKLERS, PALM GENAUE KONTENDATEN ZUR VERFÜGUNG ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN ODER (V) DIE UNTERLASSUNG DES ENTWICKLERS, DIE SICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT SEINES PASSWORTS ODER SEINER KONTENDATEN ZU WAHREN. SOFERN GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN PALM ODER SEINE LIEFERANTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR EINEN BETRAG VON INSGESAMT ÜBER ZWEIHUNDERT DOLLAR (200 US$).
15. Pressemitteilungen; Marketing. Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Palm darf der Entwickler keine öffentlichen Bekanntgaben in Bezug auf die vorliegende Vereinbarung machen, wie z. B. Pressemitteilungen veröffentlichen, sofern nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.
16. Abtretungsverbot: Der Entwickler darf die vorliegende Vereinbarung oder die nach dieser Vereinbarung gewährten Rechte oder obliegenden Verpflichtungen weder ganz noch teilweise, ob freiwillig oder kraft Gesetzes, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Palm abtreten oder anderweitig übertragen, wobei Palm die Zustimmung nach alleinigem Ermessen verweigern darf; jeder Übertragungs- oder Abtretungsversuch ist null und nichtig und wird als erhebliche Verletzung dieser Vereinbarung angesehen.
17. Unterlassungsanspruch: Der Entwickler erkennt an und stimmt zu, dass das Kopieren, die Offenlegung oder die Nutzung des Materials von Palm oder der vertraulichen Informationen unter Nichteinhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu einem irreparablen Schaden für Palm führt, für den Palm kein adäquates Rechtsmittel zur Verfügung steht. Demzufolge darf Palm bei Gericht einen Billigkeits- bzw. Unterlassungsantrag stellen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf ein richterliches Verbot, eine einstweilige Verfügung und eine endgültige gerichtliche Verfügung.
18. Hinweis für Endbenutzer der US- Regierung: Bei dem gemäß der vorliegenden Vereinbarung lizenzierten Material von Palm handelt es sich um „kommerzielle Computer-Software” gemäß der Definition des Begriffs in 48 C.F.R. 252.227-7014(a)(1). Wird sie von oder im Namen einer Zivilbehörde erworben, unterliegt der Erwerb dieser kommerziellen Computer-Software und/oder Softwaredokumentation durch die US-amerikanische Regierung den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gemäß 48 C.F.R. 12.212 (Computer-Software) und 48 C.F.R. 12.211 (Technische Daten) der Federal Acquisition Regulations („FAR”) und ihren Ergänzungen. Wird sie von oder im Namen einer Behörde des Verteidigungsministeriums erworben, unterliegt der Erwerb dieser kommerziellen Computer-Software und/oder Softwaredokumentation durch die US-amerikanische Regierung den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gemäß 48 C.F.R. 227.7202-3 des DOD FAR Supplement („DFAR”) und seinen Ergänzungen.
19. Verhältnis der Parteien: Während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung sind beide Parteien jeweils verpflichtet, als selbstständiger Unternehmer zu handeln und aufzutreten, und dürfen nicht als Bevollmächtigter oder Mitarbeiter des anderen handeln oder auftreten. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf als Schaffung eines Verhältnisses von Mitunternehmern (eines Joint Venture), Partnern, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Franchisegeber und Franchisenehmer, Geschäftsherr und Angestellter oder Auftraggeber und Auftragnehmer ausgelegt werden. Der Entwickler muss die durch seine Nutzung des Materials von Palm entstandenen Kosten und Verluste selbst tragen.
20. Mitteilungen: Alle Mitteilungen sind nach Eingang oder innerhalb von einem (1) Tag nach ihrem Versand per Einschreiben oder Overnight-Kurier bzw. nach Eingang oder innerhalb von fünf (5) Tagen bei Versand per Post als eingegangen anzusehen. Mitteilungen an Palm sind an seine zum betreffenden Zeitpunkt gültige Adresse der Konzernzentrale zu Händen des General Counsel (Leiter der Rechtsabteilung) zu senden. Diese Adresse kann von der Website www.palm.com abgerufen werden. Mitteilungen an den Entwickler sind an die vom Entwickler bei seiner beantragten Teilnahme am Programm angegebene E-Mail-Adresse oder an eine andere Adresse oder E-Mail-Adresse zu senden, die der Entwickler Palm von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilen kann.
21. Änderungen der Bedingungen dieser Vereinbarung; Material von Palm: Palm behält sich das Recht vor, die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung jederzeit nach vorheriger Benachrichtigung des Entwicklers zu ändern. Der Entwickler erkennt an, dass sich Form und Art des von Palm zur Verfügung gestellten Materials von Palm ohne vorherige Benachrichtigung des Entwicklers ändern können und dass zukünftige Versionen des Materials von Palm u. U. nicht mit den Anwendungen kompatibel sind, die mit vorherigen Versionen des Materials von Palm entwickelt wurden. Der Entwickler erkennt an, dass Palm die Bereitstellung des Materials von Palm oder der Geräte von Palm (oder von Funktionen im Material von Palm oder einer Funktion, die durch die im Material von Palm integrierten APIs aktiviert ist) für den Entwickler oder die Endbenutzer von Anwendungen nach alleinigem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des Entwicklers (dauerhaft oder vorübergehend) einstellen kann.
22. Sonstige rechtliche Bestimmungen: Die vorliegende Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien und tritt an die Stelle aller früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder der Verzicht auf Rechte gemäß dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Vereinbarung beider Parteien. Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich und kommt beiden Parteien sowie deren Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute. Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Verzugsschadens oder der Nichteinhaltung einer Bestimmung und Bedingung dieser Vereinbarung darf nicht als dauerhafter Verzicht oder Verzicht auf die Geltendmachung eines Verzugsschadens oder der Nichteinhaltung einer Bestimmung und Bedingung dieser Vereinbarung angesehen werden, sondern gilt nur für den betreffenden Verzichtsfall.
Durch die Ausübung eines nach dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels bleibt das Recht auf Ausübung eines anderen gesetzlich oder nach Equity-Recht vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels unberührt, sofern keine anderen Einschränkungen in dieser Vereinbarung ausdrücklich enthalten sind. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar herausstellen, so bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Kalifornien und der Vereinigten Staaten unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Rechtsprechung der zuständigen bundesstaatlichen Gerichte und Bundesgerichte am Hauptgeschäftssitz von Palm.
Beide Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit dieser Gerichte an und vereinbaren, dass Zustellungen (bei Verfahren) auf die in dieser Vereinbarung für Mitteilungen vorgesehene Weise oder auf andere nach kalifornischem Recht oder Bundesrecht zulässige Weise erfolgen können. Keine Partei darf die nach dieser Vereinbarung erworbenen Informationen oder Produkte, in denen diese Informationen verwendet werden, direkt oder indirekt in ein Land oder an eine natürliche Person oder Rechtspersönlichkeit exportieren, für die die US-amerikanische Regierung oder eine US-amerikanische Regierungsbehörde zum Zeitpunkt des Exports eine Ausfuhrgenehmigung oder eine andere behördliche Genehmigung benötigt, ohne diese Lizenz oder Genehmigung vorher zu erwirken. In Bezug auf Ausfuhrgeschäfte gemäß dieser Vereinbarung werden beide Parteien in angemessener Weise kooperieren, um alle jeweils gültigen Ausfuhrvorschriften einzuhalten. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich Verweiszwecken und haben keine einschränkende Wirkung oder sonstige Wirkung auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung.

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